ÜBER DIE
KANZLEI

Staatsbürgerschaftsrecht

Rechtliche Beratung im Verleihungsverfahren wie insbesondere Staatsbürgerschaftsanträge sowie Vertretung in Beschwerdeverfahren auch für Verfolgte des Nationalsozialismus und deren Nachkommen.

Meine Schwerpunkte liegen insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:

Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht

Rechtliche Beratung und Vertretung in Verfahren bezüglich jeglicher Aufenthaltstitel wie insbesondere Vorbereitung und Antragstellung zur Erlangung von Niederlassungs- und Aufenthaltsbewilligungen (u.a. Rot-Weiß-Rot – Karte, Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit, Daueraufenthalt – EU und Familienzusammenführung) sowie von Beschäftigungs- und Arbeitsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz.

Fremdenrecht

U.a. rechtliche Beratung bei Rückkehrentscheidungen, Ausweisungen und Aufenthaltsverboten.

Grund- und Menschenrechte

Beschwerdeverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Asylrecht

Vertretung im gesamten Asylverfahren: Begleitung zur Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl; Vertretung im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht; Vertretung im Revisionsverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof.

Deutsches Recht

U.a. Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Die Kommunikation kann auf DEUTSCH, ENGLISCH, TSCHECHISCH und SLOWAKISCH geführt werden.

Daneben stehen DolmetscherInnen mit entsprechender Ausbildung für ARABISCH, PERSISCH und RUSSISCH zur Verfügung.

Das Honorar wird beim Erstgespräch einzelfallbezogen vereinbart.

VfGH zu E 1241/2020 u.a. (Usbekistan):
Keine Auseinandersetzung des BVwG mit der die Kinder betreffenden Sicherheitslage.

VfGH zu E 2975/2021 (Afghanistan):
Mangelhafte Auseinandersetzung des BVwG mit der sich äußerst rasch ändernden Situation betreffend die kriegerische Auseinandersetzung zwischen der Taliban und der afghanischen Regierung und ihrer Truppen.

Beispiele von erfolgreichen Beschwerden und Revisionen

VfGH zu E 4227/2021 (Afghanistan):
Mangelhafte Auseinandersetzung des BVwG mit den Länderberichten zur Sicherheits- und Versorgungslage in Afghanistan – weiterhin gegebene extreme Volatilität der Sicherheitslage seit Juli 2021.

VfGH zu E 2994/2021 (Syrien):
Keine Auseinandersetzung des BVwG mit der Gefahr einer drohenden Zwangsrekrutierung durch kurdischer Kämpfer.

VfGH zu E 2452/2022 (Gaza):
Keine Berücksichtigung der Position des UNHCR zu allgemeinen Lage in Gaza.

VfGH zu E 2724/2023 (Armenien):
Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Entscheidung eines Richters männlichen Geschlechts trotz Vorbringens eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ausdrücklicher Verlangung einer Richterin.

VfGH zu E 507/2025 (Georgien):
Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Entscheidung eines Richters männlichen Geschlechts trotz Vorbringens eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ausdrücklicher Verlangung einer Richterin.

VfGH zu E 507/2025 (Georgien):
Verletzung des Rechts auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Entscheidung eines Richters männlichen Geschlechts trotz Vorbringens eines Eingriffs in das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ausdrücklicher Verlangung einer Richterin.

VwGH zu Ra 2021/21/0061:
Beurteilungspflicht des BVwG hinsichtlich der Frage, ob Schubhaft aufrechterhalten werden kann, wenn Abschiebung innerhalb der regulären Schubhafthöchstdauer nicht realisierbar ist.

VwGH zu Ra 2021/21/0088 (Ägypten):
Missachtung der Verhandlungspflicht durch das BVwG auf Grund fehlender Auseinandersetzung zur Frage, ob Auslandsaufenthalte den Mittelpunkt der Lebensinteressen verändert haben.

VwGH zu Ra 2021/22/0020:
Unterbliebene zwingende Verständigung der Landespolizeidirektion beim begründeten Verdacht des Vorliegens einer Aufenthaltsehe durch das Verwaltungsgericht.

VwGH zu Ra 2022/17/0135 bis 0137 (Georgien):
Ungenügende Begründung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Erlassung einer Rückkehrentscheidung im Zusammenhang mit der Verschlechterung des Gesundheitszustandes minderjähriger Revisionswerber. Nicht nachvollziehbares und rechtswidriges Erkenntnis des Verwaltungsgerichts wegen Missachtung der Verhandlungspflicht.

VwGH zu Ra 2022/14/0343 (Syrien):
Missachtung der Verhandlungspflicht auf Grund von Ergänzungen der Beweiswürdigung des BFA durch nicht bloß unwesentliche eigenständige Überlegungen des BVwG.

VwGH zu Ra 2022/18/0284 (Iran):
Keine konkreten Feststellungen des BVwG zur drohenden Verfolgung durch den iranischen Geheimdienst im Falle der Rückkehr.

VwGH zu Ra 2023/20/0090 (Afghanistan):
Verkennung der Rechtslage durch das Verwaltungsgericht, da keine Prüfung einer „westlichen Orientierung“ bei der Asylwerberin erforderlich. Die diskriminierenden Maßnahmen gegen Frauen in Afghanistan führen auf Grund ihrer kumulativen Wirkung und ihrer bewussten und systematischen Anwendung dazu, dass afghanischen Frauen in flagranter Weise hartnäckig aus Gründen ihres Geschlechts die mit der Menschenwürde verbundenen Grundrechte vorenthalten werden. Diese Maßnahmen zeugen von der Etablierung einer gesellschaftlichen Organisation, die auf einem System der Ausgrenzung und Unterdrückung beruht, in dem Frauen aus der Zivilgesellschaft ausgeschlossen werden und ihnen das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben in ihrem Herkunftsland verwehrt wird (unter Verweis auf das Urteil des EuGH zu C-608/22 und C-609/22).

VwGH zu Ra 2023/19/0391 (Iran):
Fehlende inhaltliche Auseinandersetzung mit sämtlichen Beweisergebnissen durch das Verwaltungsgericht hinsichtlich der Frage einer echten, inneren Konversion, konkret insbesondere der Zeugenaussage einer Pfarrerin.

VwGH zu Ra 2020/18/0326 (Mongolei):
Unterlassen notwendiger Beiziehung eines Sachverständigen durch das BVwG für Erhebungen über das Ausmaß der Erkrankungen, die Behandlungsnotwendigkeiten und – möglichkeiten sowie die Intensität des damit verbundenen Leidens und allfälliger Verkürzung der Lebenserwartung.